Bewertung der Planungsvariante A1

Die Planungsvariante A1 ist derzeit die Planungsgrundlage der Bahn AG.

Unsere Bewertung der Variante A1:

  • Die Truderinger Kurve wird weiter als hoch gestellter Brückenbau über die KFZ-Verwahrstelle geplant.
  • Somit besteht weiter die Belastungen für die Anwohner, insbesondere an der Thomas-Hauser-Str.
  • Durch weitere Schubladenplanungen – insbesondere zum Ausbau des Containerbahnhofs Riem – sind die Zahlen des BVWP 2030 mit 18 Zügen des Schienengüterverkehrs am Tag nicht seriös.
  • Die Gleise unter der Schatzbogenbrücke werden um mind. 11m in Richtung Wohnbebauung verlegt, vermutlich um bei der Einfahrt in die Truderinger Spange 100 km/h erreichen zu können.
    • Folgen durch zusätzliche Emissionsbelastungen für die direkten Anwohner an der Heltauer Str.
    • Signifikanter Eingriff in den Baukörper der Schatzbogenbrücke mit erheblichen Baumaßnahmen an der Brücke – Auswirkungen auf den Verkehr in Richtung A 94.
    • Erweiterung der Gleisharfe für den Güterverkehr am Bhf Trudering
  • Keine Entlastung der Anwohner, höhere Belastung für Anwohner der Thomas-Hauser-Str.
  • Wegfall der in der Planung A0 noch geführten sog. Freihaltetrasse für den S-Bahnverkehr in Richtung Riem.
  • Kosten des Eingriffs in die Schatzbogenbrücke und der neuen Trassenführung sind nicht Bestandteil der Kosten in der Variantenbewertung.

Auswirkungen

  • Eine neue Lärmschutzwand/ Stützwand wird bis ca. 10 m an die Hauskante heranreichen
  • Das nördl. Brückenwiderlager wird durch Stützen oder Pfeiler ersetzt.
  • Das neues Brückenwiderlager wird mind. 15 m bis 20m in nördliche Richtung verlagert.
  • Zwei weitere Gleise bis mindestens zur Gleisharfe am Bahnhof Trudering
  • Art und Weise des Lärmschutzes am Bahnhof Trudering sind nicht bekannt, da dies ein anderes Projekt der DB Netz ist.
  • In der BA-Sitzung am 22. Juli 2021 hat die DB Natz AG erstmals die Planungen für den Umbau des Bf Trudering vorgestellt. In dem Rahmen wurde auch die erweiterte Durchfahrt unter der Schatzbogenbrücke und der Bedarf an Provatgrundstücken erwähnt. Wenn die Bahn auch eine gütliche Einigung sucht, droht im Extremfall dennoch eine Enteignung der Grundstücke.